Schul ABC

Anfahrt

Der Wendehammer mit den Parkplätzen an der Kramerstraße ist ausschließlich als Lehrerparkplatz (besonders vormittags) gedacht. Er ist keine Anfahrtszone für Autos, die Kinder zur Schule bringen oder abholen. Bitte lassen Sie Ihr Kind, falls Sie es fahren, in der Kramerstraße aussteigen.

Leider ist dieser Bitte in den letzten Jahren oft nicht entsprochen worden. Dadurch gefährden Sie die Kinder, die diesen Schulweg benutzen.

Außerdem blockieren Sie die Lehrerparkplätze.

 

Arbeitsatmosphäre

Für die Ausführung der Hausaufgaben ist eine entspannte, störungsfreie Arbeitsatmosphäre wichtig: Keine klingelnden Freunde oder Freundinnen, keine Gespräche von Erwachsenen, kein Radio, keine CD, kein Fernseher, möglichst Ruhe vor Geschwistern, immer der gleiche Platz, nicht unbedingt isoliert im Kinderzimmer.

 

Arbeitshefte

Gedruckte Arbeitshefte, die im Unterricht bearbeitet werden, müssen auf Kosten der Eltern angeschafft werden.

 

Arbeitsmaterial

Die Kinder brauchen für die Schule einige Sachen. Zum Beispiel ein Federmäppchen mit Bleistiften und Buntstiften, zwei Scheren (eine für den Unterricht, eine für Textilarbeit und Werken), Wachsmalkreiden, Wasserfarben und einen großen Zeichenblock.

Damit alles, was gekauft wird, auch funktioniert - die Scheren sollen schneiden, die Buntstifte schön bunt malen und die Wasserfarben sollen Deckfarben sein - achten Sie bitte auf gute Marken aus dem Fachgeschäft. Dort weiß man auch am besten, was umweltfreundlich und nicht giftig ist.

Ganz wichtig ist, dass auf jedem Stück der Name Ihres Kindes steht!

 

Aufg'schaut

 

Beratung

Die Schule will die Entwicklung Ihres Kindes fördern und ihm helfen seinen schulischen und beruflichen Weg zu finden.

Es gibt verschiedene Beratungsangebote:

  1. Die Klasslehrkraft kennt Ihr Kind bald gut und wird in den meisten Beratungsfragen die erste Ansprechpartnerin sein.

  2. Um weitere schulische Probleme lösen zu können, besteht das Beratungsangebot einer Schulpsychologin. Sie versucht, in Einzelberatung mit dem Kind und den Eltern, leistungsbezogene und erzieherische Probleme zu lösen und evtl. die bestmöglichste Schullaufbahn herauszufinden. (Hohenbrunn 08102/895499). Diese und weitere Beratungsadressen finden Sie auf dieser Homepage unter Schulberatung.

 

Bücher

Schulbücher können von der Schule ausgeliehen werden. Sorgen Sie bitte für einen ordentlichen Einband und für gutes Umgehen mit den Büchern. Werden diese über den normalen Verschleiß hinaus beschädigt, so wird am Jahresende eine teilweise oder ganze Erstattung der Buchkosten fällig.

 

Elternabend

In der ersten ganzen Schulwoche eines Schuljahres wird in jeder Klasse ein Elternabend abgehalten (Montag 1.Klassen, Dienstag 2.Klassen, Mittwoch 3.Klassen, Donnerstag 4.Klassen). Im übrigen Jahr nur bei Bedarf.

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Schule wahr. Er besteht höchstens aus neun Mitgliedern, die aus den Klassenelternsprechern gewählt werden. Er berät über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Alle Klassenelternsprecher unterliegen der Schweigepflicht.

 

Elternsprechabend

Zusätzlich zu den Sprechstunden gibt es einen Elternsprechabend im Schuljahr. Hier ist die Sprechzeit sehr eingeschränkt, da diese Zeit besonders für Berufstätige gedacht ist, die nur am Abend persönlichen Kontakt zu den Lehrkräften aufnehmen können.

 

Elternstammtisch

Der Elternstammtisch wird von den Eltern organisiert und findet außerhalb der Schule statt. Die Lehrkraft kann teilnehmen, muss aber nicht.

 

Entschuldigung bei Krankheit

1. Bei einer Erkrankung Ihres Kindes muss die Schule an diesem Tag vor Unterrichtsbeginn über den Schulmanager verständigt werden, § 23(1) Grundschulordnung. Bei mehr als drei Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich (BaySchO).

2. Streptokokken sind eine bakterielle Infektion des Rachenraums, die in der Regel mit einem Antibiotikum behandelt werden. Durch einen Schnelltest mit einem Rachenabstrich kann festgestellt werden, ob ihr Kind bei Halsschmerzen Streptokokken hat. Die Schule ist verpflichtet die Anzahl der Fälle ans Gesundheitsamt zu melden.

3. Läuse: Es treten immer wieder Läuse in Schulen und Kindergärten auf. Das hat nichts mit Unsauberkeit zu tun. Wenn Sie Informationsmaterial über den Umgang mit Läusen bekommen, heben Sie es bitte unbedingt auf, da wir nicht jedes Mal 300 Broschüren bestellen können. Auch in jeder Apotheke erhalten Sie Informationsmaterial. Die Schule benötigt laut Vorschrift eine Bescheinigung der Eltern, dass das Kind ordnungsgemäß behandelt wurde und wieder lausfrei ist. Erst dann kann es die Schule wieder besuchen. Auch das Auftreten von Läusen muss gemeldet werden.

 

Ethik

Für Schüler mit einer Zugehörigkeit zu einer nicht an der Schule unterrichteten Religion ist die Teilnahme am Ethikunterricht Pflicht. Bei jahrgangsübergreifendem

Ethikunterricht (wenn z.B. die dritte und vierte Jahrgangsstufe gemeinsam in Ethik

unterrichtet werden) kann der Unterricht aus organisatorischen Gründen nur am Nachmittag stattfinden. Bekenntnislose Schüler oder Schülerinnen können aber auch auf schriftlichen Antrag zum katholischen oder evangelischen Religionsunterricht als Pflichtfach zugelassen werden. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen und bewilligt bekommen, dann gilt die Aufnahme in den jeweiligen Religionsunterricht für die ganze restliche Grundschulzeit. Der Antrag ist spätestens in der ersten Schulwoche eines Schuljahres zu entrichten.

 

 

EVA-„Experten Von Außen“

Dreimal im Jahr kommen Eltern oder Personen von außen und arbeiten mit kleinen Gruppen der 2. und 3. Klassen für zwei Stunden an Themen, die nicht aus dem Schulalltag stammen.

Das ist für die Kinder eine bereichernde und schöne Erfahrung. Für eine erfolgreiche Durchführung sind wir auf die Mithilfe von Eltern, Großelter, und/oder Bekannten angewiesen.

 

Familiengerechte Halbtagsschule

Eine Aufsicht Ihres Kindes wird von 7.30 bis 7.45 Uhr im Bedarfsfall gewährleistet. Ab 7.45 h sind die Kinder im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkraft.

Außerdem bieten die AWO, die Evang. Kirche und die Caritas pädagogisch ausgerichtete Mittagsbetreuungen an. Buchungszeiten erfragen Sie bitte unter den unten angegebenen Telefonnummern.

 

  1. a) Eine Mittagsbetreuung befindet sich im Keller der Grundschule in zwei großen Räumen mit eingebauter Küchenzeile und separatem Außeneingang. Der Kellerflur kann mitgenutzt werden. (Tel.: 08102/7451817).
  1. b) Eine weitere Mittagsbetreuung ist im Seniorenwohnheim gegenüber untergebracht. (Tel.: 08102/896624)
  1. c) Auch im Kindertagesstättenverband Arche Noah in der Kramerstr. 6 gibt es Mittagsbetreuungsplätze (08102/9935530 oder 0173/9949268).
  1. d) Ebenso ist im evang. Gemeindehaus eine betreute Gruppe untergebracht (Tel. 08102/9996249).
  1. e) Eine weitere Mittagsbetreuung befindet sich in den grünen Containern neben der Schule. (0176/51531129)

       t.

 

       2. a) AWO im Kinderhaus Pfiffikus (08102/71151)

 

       2. b) Caritas Kinderhort (Bahnhofplatz 1 - 08102/999530)

 

       2. c) Evang. Kirche im Kinderhaus Arche Noah (08102/9935530)

 

Die pädagogische Mittagsbetreuung steht

  1. a) unter der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt
  1. b+c+d) unter der Trägerschaft der Evang. Kirche
  1. e) unter der Trägerschaft der Caritas

 

Eine Anmeldung kann über die AWO Mittagsbetreuung, Frau Antonopoulou (Tel. 08102-7451817) erfolgen.

 

 

Fernsehen

Sechs Fernsehregeln für Grundschulkinder

  • Nicht länger als eine Stunde täglich fernsehen.

  • Eine bestimmte, ausgewählte Sendung anschauen – kein Zappen.

  • Niemals fernsehen vor dem Unterricht, während der Mahlzeiten und vor dem Schlafengehen.

  • Kinder nicht allein vor dem Fernseher sitzen lassen.

  • Keine Fernsehgeräte im Kinderzimmer.

  • Kein Surfen im Internet ohne Erwachsene.

 

Weitere wichtige Tipps unter www.bzga.de

Gäste unserer Schule

Die Musikschule Dreiklang erteilt in unserem Hause am Nachmittag und Abend Unterricht.

Die Blaskapelle Höhenkirchen-Siegertsbrunn, das Leonhardiensemble und andere öffentliche Musikvereinigungen haben Ihr ständiges Domizil bei uns in der Schule.

 

Gespräch

Das rechtzeitige Gespräch zwischen Eltern und Lehrer hilft Verständnis zu schaffen und eventuelle Missverständnisse auszuräumen. Bitte lassen Sie sich einen Termin geben. Dazu ist das Mitteilungs- bzw. Hausaufgabenheft da.

 

Gesundes Frühstück

Unser Elternbeirat und einige Eltern engagieren sich außerordentlich stark bei diesem Projekt. Dreimal im Jahr richten Eltern ein wunderbares Obst- oder Gemüsefrühstück her. An je einem Tag der Woche frühstücken alle Kinder einer Klassenstufe gemeinsam von einem sehr schön gestalteten Buffet.

 

Grundlegender Unterricht

Beim sogenannten Grundlegenden Unterricht der ersten und zweiten Klassen (Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musik- und Bewegungserziehung sowie Kunsterziehung) gibt es

  • keine zeitliche Begrenzung der Unterrichtsstunden ( sonst 45 min. )

  • keinen reinen Fachunterricht, sondern fächerübergreifenden Unterricht mit inhaltlichem Schwerpunkt ( z.B. Obst, Wildfrüchte, Advent usw. )

Des Weiteren werden grundlegende Arbeitstechniken ( z.B. Schreiben, Schneiden, Partner- und Gruppenarbeit usw. ) vermittelt.

 

Hausaufgaben

sind ein Teil des Unterrichtsstoffes. Sie sind in der Schulordnung vorgeschrieben und üben den in der Schule durchgenommenen Stoff ein.

 

Hausaufgaben

Art. 76 BayEUG Mitarbeit der Erziehungsberechtigten

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen besorgt zu sein, hinsichtlich der Hausaufgaben, also:

Beaufsichtigung und Kontrolle, aber nicht regelmäßige Hilfe.

Hausaufgaben dienen

  • dem Einüben der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem Vertiefen von Einsichten und Erfahrungen, dem Anwenden fach- und sachgerechter Arbeitsweisen.

  • dem nachfolgenden Unterricht durch Erkunden, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen.

  • der Gewöhnung an regelmäßige und gewissenhafte Pflichterfüllung

  • der Information der Lehrkraft über den Erfolg des Unterrichts bzw. den Kenntnisstand der Schüler.

Hausaufgaben sind ein notwendiger und verbindlicher Teil der schulischen Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Sie stehen nicht zur Disposition der einzelnen Lehrkraft, sondern müssen erteilt werden.

Art. 56 (4) BayEUG § 6 VSO-F Pflichtverletzung

Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht. Ansonsten erfolgen eine schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten bzw. die Anordnung einer Nacharbeit bei fortgesetzter Nichtbefolgung.

 

Hausordnung

Die Hausordnung für die Sigoho-Marchwart-Grundschule hängt im Schulhaus aus.

 

Weil wir freundliche, rücksichtsvolle Menschen sind,

 

  • grüßen wir in der Aula und auf den Gängen.

  • kommen wir pünktlich zum Unterricht .Bis 7.45 ist Aufenthalt in der Eingangshalle oder auf dem Schulhof.

  • gehen wir leise durch das Schulhaus.

  • befolgen wir die Anordnungen der Lehrkräfte und anderer Aufsichtspersonen.

  • zerstören wir keine Schneeburgen.

  • schlagen oder beleidigen wir niemanden.

 

Da wir Unfälle vermeiden wollen,

 

  • rennen wir nicht im Schulhaus.

  • verzichten wir auf Raufereien und gefährliche Spiele.

  • bleiben wir während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit auf dem Schulgelände. Wir treten nicht in die angelegten Gärten und Pflanzungen. Das Spielen zwischen und auf den Steinen ist verboten.

  • dürfen Spielgeräte und der Sandbereich nur an dem für die Jahrgangsstufe vorgesehenen Tag benützt werden.

  • öffnen wir Fenster nur mit Einwilligung der Lehrkräfte.

  • werfen wir im Winter nicht mit Schneebällen und Eisbrocken.

 

Damit es uns in der Schule gefällt,

 

  • behandeln wir Einrichtung (Schulmöbel,...) und Arbeitsmittel sorgfältig.

  • kommt der Abfall in die entsprechenden Abfallbehälter. Papier in die Papierkiste, der Restmüll in den Alubehälter.

  • stellen wir Schuhe auf die dafür vorgesehene Ablage und hängen Jacken und Mäntel auf.

  • halten wir die Toilette sauber und spielen nicht mit dem Seifenspender und dem Toilettenpapier.

  • bleibt der Kaugummi zu Hause.

  • stellen wir die Fahrräder in die Fahrradständer und fahren nicht auf dem Schulhof.

  • werden die Roller eingestellt und abgeschlossen.

  • verlassen wir unser Klassenzimmer bei Unterrichtsende sauber und heben Papierreste auf. Wir schützen unsere Umwelt,

  • indem wir Müll vermeiden, d.h. wir bringen unser Brot und Getränk in wiederverwendbaren Dosen und Flaschen mit.

  • weil wir Wasserhähne nicht nutzlos drücken.

  • weil wir im Winter nur kurz lüften.

 

Helft bitte alle mit, dass unsere Hausordnung eingehalten wird!

 

Hausschuhe

Im Schulhaus tragen alle Kinder Hausschuhe.

 

Bitte achten Sie beim Kauf darauf, dass die Sohlen keinen farbigen Abrieb auf dem Fußboden hinterlassen! Kontrollieren Sie im Laufe des Jahres, ob die Hausschuhe noch passen und in Ordnung sind.

 

Höflichkeit

erleichtert das tägliche Leben.

 

Dazu gehören, auch für unsere Jüngsten,

  • das freundliche Grüßen im Haus und auf der Straße.

  • Bitte und danke, was leider oft vergessen wird.

  • Schimpfwörter beleidigen andere, deshalb sollten sie weggelassen werden.

  • sich entschuldigen, wenn man etwas Unrechtes getan hat, ist manchmal nicht einfach und muss auch zu Hause geübt werden.

  • einem anderen zuhören und ihn ausreden lassen.

 

Informationen

Bitte lesen Sie alle Informationen, die Sie von der Klassenleitung und von der Schulleitung bekommen sorgfältig durch. Das erspart viele Rückfragen.

 

Klassenelternsprecher

Der Klassenelternsprecher nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr. Er bespricht Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungs-berechtigten mit den jeweiligen Lehrern. Er vermittelt zwischen Erziehungs-berechtigten und Lehrern, indem er auf die persönliche Aussprache hinwirkt. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der Eltern entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen. Er ist über ihm bekannt gewordene Angelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit.

 

Lehrkraft

Bei Anliegen, die das Kind, die Klasse, den Unterricht und ähnliche Belange betreffen, ist immer der erste Ansprechpartner die Lehrkraft, nicht die Schulleitung.

 

Lernzielkontrollen

Lernzielkontrollen dienen, der Überprüfung, ob ein Kind bestimmte Fertigkeiten oder Lerninhalte zu diesem Zeitpunkt bereits beherrscht.

 

Lesen

können und den Sinn des Gelesenen zu verstehen ist das A und O zum Erlangen einer guten Schulbildung. Bitte trainieren Sie es mit Ihrem Kind.

 

So können Sie Ihrem Kind helfen, gern und gut zu lesen:

 

Reservieren Sie sich 1-mal am Tag 10 Minuten, lesen Sie Ihrem Kind vor und lassen Sie sich vom Kind vorlesen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das Gelesene.

 

Versuchen Sie herauszufinden, was Ihr Kind gern liest. Verlangen Sie von Ihrem Kind nicht, dass es etwas liest, was es nicht interessiert.

 

Besuchen Sie mit Ihrem Kind die Bücherei. Stellen Sie ihm dort die breite Auswahl vor. Gehen Sie mit Ihrem Kind auch in eine Buchhandlung, wo es sich ein Buch aussuchen darf.

 

 

Finden Sie heraus, wo Ihr Kind gern liest. Ein kuscheliger Platz mit einer Leselampe macht das Lesen gemütlich.

 

 

Vergleichen Sie mit Ihrem Kind Literatur und Film, indem Sie zusammen erst das Buch lesen und dann den Film anschauen.

 

 

Bitten Sie, dass Großeltern oder Freunde Ihrem Kind zum nächsten Fest ein Zeitschriften-Abo schenken.

 

 

Organisieren Sie in der dunkleren Jahreszeit eine Familien-Lesestunde, bei der alle lesen, was sie mögen: Zeitung, Buch, Comic usw.

 

 

Mithilfe

Die Eltern leisten bei der Hausaufgabe so wenig Mithilfe wie möglich. Sie sollten aber in der Nähe sein, damit Kinder fragen können. Besonders Schulanfänger beruhigt es, wenn ein Erwachsener „da“ ist.

 

Die Eltern sollten die Hausaufgabe kontrollieren und besonders im ersten und zweiten Schuljahr täglich auf Vollständigkeit prüfen.

 

Mitteilungsheftchen

Das Mitteilungsheftchen, das auf der Anschaffungsliste steht, dient auch dem ständigen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus. Anfragen, Wünsche und Mitteilungen erreichen so auf schnellstem Weg ihren Adressaten.

 

Nachmittag

Bitte am Nachmittag nicht zu viele festgelegte Aktivitäten planen, ausreichend Zeit für Hausaufgaben vorsehen, genug Freiraum lassen. Im Zweifelsfall gehen Hausaufgaben, Spielen und Toben vor Schwimmverein usw.

 

Nachmittagsunterricht

An unserer Schule werden oft verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten, die zum Teil am Nachmittag stattfinden. Hat sich Ihr Kind am Anfang eines Schuljahres dafür entschieden, so ist dieser Unterricht für das betreffende Schuljahr verpflichtend. Der Ethikunterricht, vor allem in den Jahrgangsstufen 3 und 4, findet aus organisatorischen Gründen (zu wenig Kinder pro Klassenstufe) ebenfalls am Nachmittag statt und ist ein Pflichtunterricht..

 

Patenschaft

Seit dem Schuljahr 1995/96 gibt es bei uns Paten:

 

Schüler der 4. Klassen übernehmen Patenschaften für die Neuanfänger, die Erstklässler.

 

Mit dieser Patenschaft zwischen den jüngsten und den ältesten Schülern an der Grundschule soll den Erstklasslern ein leichteres, schnelleres Einleben in die Schule ermöglicht werden. Vor Schulbeginn, in der Pause, bei gemeinsamen Aktionen und Feiern steht gegenseitiges Helfen und „Verständnis für einander gewinnen“ im Vordergrund. Dabei übernehmen die Viertklassler nicht nur Verantwortung, sondern lernen und lehren Konflikte gewaltfrei zu lösen. Diese Erfahrungen, die sowohl die kleinen als auch die großen Schüler gewinnen, werden - so ist es die Zielvorstellung- in weiterführende Schulen weitergetragen und hoffentlich auch in alle zwischenmenschlichen Bereiche.

 

Pausenbrot

Es soll den Kindern schmecken, nicht zu viel sein, abwechslungsreich und leicht, vitaminreich und frisch (neben Obst auch Tomaten, Gurken, Kohlrabi, Karotten, Paprika…).

 

Eine hübsche Verpackung fördert den Appetit. Bitte helfen Sie, Müll zu vermeiden, und verpacken Sie das Pausenbrot in einer Dose, die immer wieder benutzt wird und kennzeichnen Sie diese unbedingt mit dem Namen.

Pause bei Regen

Die Schulkinder sollen, wenn es geht, in jeder Pause in den Schulhof an die frische Luft gehen. Wenn es stärker regnet, halten sich die Klassen in ihren Zimmern auf.

 

Pausenregelung

1. Pause : 9.30h – 9.50h

2. Pause : 11.20h – 11.35h

 

Die Pause findet nach Möglichkeit auf dem Sportplatz statt.

  • Wir betreten die Grasflächen außerhalb des Sportplatzes nicht.

  • Wir lassen Steine liegen.

  • Wir dürfen auf den Baumeinfassungen sitzen, aber nicht darauf steigen.

  • Wir reißen keine Pflanzen ab oder aus.

  • Den Schulgarten dürfen wir nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten.

  • Spielgeräte und den Sandbereich benützen

am Montag die ersten Klassen,

am Dienstag die zweiten Klassen,

am Mittwoch die dritten Klassen,

am Donnerstag die vierten Klassen,

am Freitag und in den kleinen Pause alle Klassen.

  • Wir werfen keine Schneebälle oder Eisbrocken.

  • Wir beschädigen oder zerstören keine Schneeburgen.

 

Pünktlichkeit

Die Kinder müssen pünktlich in der Schule eintreffen, d.h. zwischen 7.45 Uhr und

7.55 Uhr. Bitte sorgen Sie dafür!

 

Ranzen

So soll er sein:

  • groß genug

  • stabil, aber leicht

  • er muss Leuchtstreifen haben

  • er soll ein Extrafach für die Brotzeitdose haben

  • es gibt Trolleys, damit die Kinder nicht tragen müssen

 

Rektorat

Das Rektorat befindet sich im 1. Stock.

Rektorin ist Frau Brigitte Gruber,

Konrektorin ist Frau Andrea Kronseder,

 

Sekretariat: Das Sekretariat ist Montag mit Donnerstag von 7.30 bis ca. 10.30 Uhr geöffnet.

Die Sekretärin, N.N., können Sie unter den Telefonnummern 745180 und

7451811 erreichen.

Bitte lassen Sie sich einen Termin geben, wenn Sie ein Gespräch bei der Schulleitung wünschen.

 

Schulaufnahmefeier

Im Rahmen einer kleinen Feier werden die ABC-Schützen mit ihren Eltern am ersten Schultag in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Die zukünftigen Paten gestalten mit ihren Lehrkräften ein buntes Programm.

 

Schulgottesdienst

Schulgottesdienste sind schulische Veranstaltungen, aber nicht verbindlich. Sie finden zum Schuljahresanfang und am Ende des Schuljahres statt. Sie werden von der katholischen und evangelischen Kirche gemeinsam gestaltet. Für Andersgläubige besteht die Möglichkeit, während dieser Zeit unter Aufsicht im Schulhaus zu bleiben. Sie können aber auch gerne an diesen ökumenischen Gottesdiensten teilnehmen.

 

Schulmanager

Seit dem Schuljahr 2021-2022 nutzen wir an unserer Schule das Programm "Schulmanager" für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern.

Wir bitten Sie daher, dass Sie sich die Zeit nehmen, um die über den Schulmanager verschickten Elternbriefe zu lesen. Wichtig ist, dass Sie die darüber erhaltenen Umfragen/ Abstimmungen vor dem Ende der Deadline beantworten.

Bei Erkrankung Ihres Kindes melden Sie dies bitte bis 07.55 Uhr im Schulmanager. Dies gilt auch wenn Ihr Kind an diesem Tag den Unterricht aufgrund eines Termins später besuchen oder früher verlassen muss. Nutzen Sie hierfür dann bitte die Kommentarfunktion beim Melden der Abwesenheit Ihres Kindes.

Bei meldepflichtigen Krankheiten verständigen Sie uns zusätzlich telefonisch.

 

Schulweghelfer

Schulweghelfer schützen die Kinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs auf dem Schulweg. Sie geleiten sie an den Gefahrenstellen sicher über die Straße und ihnen soll Folge geleistet werden. Bitte helfen Sie mit und werden Schulwegbegleiter. Sie können sich bei Monika Gutmann - Telefon: 08102/780972 oder eMail: schulweghelfer@hksi.de als Schulweghelfer/in melden.

 

Sicherheitskonzept

Seit 01. August 2017 ist unsere Schule nach dem Einbau einer neuen Schließanlage immer abgeschlossen. Dies hat folgende verbindliche Regelungen für alle zur Folge:

 

  • Bei Arbeitsgemeinschaften oder Fachunterricht am Nachmittag wird den Schülerinnen und Schülern 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn der Einlass ermöglicht.
  • Die Eltern werden gebeten, sich vor der Schule von den Kindern zu verabschieden.
  • Bei Sprechstundenterminen erfahren Sie im Vorfeld, wo Sie klingeln können oder, ob Sie von der Lehrkraft abgeholt werden.
  • Der Aufenthalt von fremden Erwachsenen im Schulhaus ist nicht gestattet.
  • Lassen Sie beim Verlassen des Schulhauses niemanden „hineinschlüpfen“. Hier dürfen und sollen Sie unhöflich sein.
  • Bitte warten Sie zum Unterrichtsende vor dem Schulhaus auf Ihre Kinder.
  • Von innen sind die Türen immer zu öffnen, sodass die Fluchtwege jederzeit gewährt sind.

 

Sport

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind praktische Kleidung, die in einem Säckchen in der Schule bleibt. Wegen der Vermeidung von Sportunfällen sind feste Turnschuhe notwendig. Diese müssen eine helle Sohle haben (Pflege des Hallenfußbodens). Brillenträger sollen nach Möglichkeit eine Sportbrille (unzerbrechliche Gläser, biegsames Gestell und Bügel, die hinter dem Ohr festsitzen) tragen.

An den "Sporttagen" soll ihr Kind so angezogen sein, dass es sich selbst schnell umziehen kann. Uhren und Schmuck (auch Ohrringe) bleiben an diesen Tagen wegen Unfallgefahr bitte zu Hause!

 

Telefonnummern

Wir brauchen auf alle Fälle von Ihnen die aktuellen eigenen Telefonnummern, zu

Hause, von ihrer Arbeitsstelle und eine Handynummer!

Wir müssen Sie bei Schulunfällen oder bei plötzlicher Krankheit Ihres Kindes unbedingt erreichen!!!!!

Falls sich eine Telefonnummer ändert, geben Sie bitte unverzüglich der Lehrkraft und im Sekretariat Bescheid.

 

Üben

Übung macht den Meister“

Gelerntes kommt zuerst in das Kurzzeitgedächtnis; nur wenn es fünf- bis siebenmal wiederholt wird, kann es im Langzeitgedächtnis abgespeichert werden. Hausaufgaben dienen der Übung und sind ein Teil der Wiederholung.

 

Unterrichtsgang

Unterrichtsgänge unterscheiden sich von Wanderungen in folgenden Merkmalen :

Unterrichtsgänge sind meist zeitlich kürzer.

Unterrichtsgänge sind zielgerichtet und befassen sich mit einem Thema aus der Heimat - und Sachkunde.

Unterrichtsgänge können auch unangesagt stattfinden.

 

Zeugnis

Jahreszeugnisse sind der urkundliche Nachweis über Schulbesuch und Leistungen der Schüler. Zwischenzeugnisse sind keine Urkunden, sondern Zwischenberichte.

 

Zurückstellung

Bei mangelnder Schulreife, wenn auf Grund der körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird, kann ein Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr gestellt werden. Die Zurückstellung wird auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet.

Bei jeder ausgesprochenen Zurückstellung muss das Kind für das folgende Schuljahr neu angemeldet werden.

Bis zum 30. November kann das Kind auf Veranlassung der Schule zurückgestellt werden. Diese Zurückstellung wird nur dann ausgesprochen, wenn kein Anlass zur Überweisung in die Förderschule besteht.

 

Zusammenarbeit: Elternhaus – Schule

Schule ist nicht nur die Beziehung von Kindern zum Lehrer und umgekehrt, sondern sie braucht auch viel Engagement der Eltern.

Die Kinder befinden sich in der Schule nicht in einem elternfreien Raum, sondern Lernerfolg und Erziehungsarbeit basieren auf der Zusammenarbeit mit den Eltern.